Als KFZ Gutachter in Köln leiste ich Ihnen Soforthilfe nach einem Unfall und erstelle professionelle, plausible und prozesssichere Gutachten für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger, Motorräder, Motorroller und Oldtimer.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Einen sachverständigen, der unabhängig und neutral den Unfallschaden begutachtet. Ob es sich nun um einen großen oder kleinen Schaden handelt, bei mir sind Sie richtig!
Als freier und unabhängiger Kfz Gutachter in Köln erstelle ich Ihnen gerne das notwendige Unfallgutachten. Damit kann der eingetretene Schaden an Ihrem Auto vollständig reguliert werden. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner und Schadenverursacher und dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch.
Diesen Anspruch müssen Sie mit einem Unfallgutachten nachweisen! Ich helfe Ihnen als KFZ Gutachter in Köln gerne dabei und stehe ich gerne zur Verfügung.
Als KFZ Sachverständiger in Köln lege ich größten Wert auf Kundenzufriedenheit. Daher bin ich sehr Stolz auf die zu 100 % positiv erhaltenen Kundenbewertungen.
Als unabhängiger KFZ Gutachter in Köln stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten (z.B. mit einem Gutachten), denn ein Schaden am Auto ist ärgerlich und kann Sie – vor allem im Umgang mit der Versicherung – Zeit und Geld kosten.
Deshalb sollten sie sich nicht scheuen, sich nach einem Schadenfall an mich zu wenden, sodass ich Ihnen möglichst nervenschonend zu Ihrem Recht verhelfen kann.
Mensch und Maschine – ich kann beides. Das ist in meiner täglichen Arbeit als Kfz-Sachverständiger und Gutachter in Köln auch unabdingbar. Mit jahrzehntelanger Erfahrung als KFZ Gutachter erhalten Sie bei mir die richtige Expertise für Ihr Anliegen.
Ob Schadengutachten, Wertgutachten, Beweissicherungsgutachten, Old-/Youngtimerbewertung oder kostenlose Beratung: Ich bin als KFZ Gutachter in Köln gerne für Sie da.
Ihr Ansprechpartner für Leistungen rund um Kfz Gutachten in Köln
Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls und wollen Ersatz für den Schaden?
Ich erstelle gerne als Kfz-Gutachter in Köln ein Unfall- und KFZ Schadengutachten für Sie. Rufen Sie mich gerne an.
Sie wollen den Wert Ihres Autos bei einem Fahrzeugkauf/-verkauf oder bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen feststellen? Ich helfe Ihnen als Kfz-Gutachter in Köln gerne bei Ihrem KFZ Wertgutachten.
Ihre Oldtimer Versicherung benötigt den Wert Ihres Fahrzeugs? Lassen Sie sich von mir als KFZ Sachverständiger eine Kurzbewertung zur Versicherungseinstufung erstellen.
Sie hatten einen Unfall oder haben einen Bagatellschaden am Auto und brauchen einen Kostenvoranschlag? Dieser gibt einen Überblick der anfallenden Kosten bei einer Kfz-Reparatur wieder. Gerade bei größeren Autoreparaturen ist es sinnvoll einen Kostenvoranschlag für das Kfz erstellen zu lassen um zu wissen welche Kosten in etwa auf Sie zukommen.
Sie vermuten, dass Ihr vermeintlich unfallfreies Fahrzeug doch schon an einem Unfall beteiligt war? Oder Sie waren in einen Unfall verwickelt worden sind, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist? Ein Beweissicherungsgutachten von mir klärt Sie unter anderem über verdeckte Schäden auf.
Ihnen wird vorgeworfen, ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben? Ich erstelle Ihnen eine Plausibilitätsprüfung. Dies ist ein Gutachten, für das ich einerseits prüfe, ob die Schadenbilder an den beteiligten Fahrzeugen zusammenpassen. Zudem untersuche ich, ob der durch die Beteiligten und andere Zeugen geschilderte Unfallhergang physikalisch schlüssig ist und ob man Ihnen den Schaden anlasten kann.
Haben Sie eine Frage die nicht aufgelistet ist? Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne.
Bei einem Schadenswert von 10.000 Euro kostet das Gutachten um die 700 Euro, also 7 Prozent. Die Kosten, die ein Sachverständiger erheben kann, setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst fällt ein Grundhonorar an, welches zwischen 120 Euro und 1.500 Euro liegen kann, je nach Schadenshöhe.
Für den Gutachter brauchst Du Deinen Kfz-Schein und natürlich das beschädigte Fahrzeug, das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners und - aber nicht zwingend erforderlich - die Versicherung des Unfallgegners. ... Der von der gegnerischen Versicherung rechnet den Schaden runter. Allerdings sollte es kein Bagatellschaden sein.
Ein unabhängiger und freier Sachverständiger handelt jederzeit im Interesse des Geschädigten. Lassen Sie sich bloß nicht von Versicherungen täuschen und in die Irre führen. Ausreichen würde ein Kfz Gutachter von der Versicherung des Unfallverursachers, allerdings ist davon strengstens abzuraten! Denn die Versicherungen haben immer ihr eigenes finanzielle Interesse im Sinne.
Deshalb legen wir es Ihnen ans Herz, einen unabhängigen und neutralen
Gutachter, bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu beauftragen.
Natürlich ist die Erstberatung, die Anfahrt und auch das Erstellen des KFZ Gutachtens für Sie kostenlos. Sie brauchen Hilfe in Sachen Unfallschaden, Kfz-Schaden, Motorradunfall, Schadengutachten, Kfz-Gutachten, Sachverständigengutachten, Verkehrsunfall, Autounfall, Unfallgutachten? Dann kontaktieren Sie hier Ihren Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) rund um Köln und NRW: KFZ Gutachter Mönchengladbach, KFZ Gutachter Düren, KFZ Gutachter Düsseldorf, KFZ Gutachter Heinsberg, KFZ Gutachter Neuss, KFZ Gutachter Aachen, KFZ Gutachter Kerpen, KFZ Gutachter Leverkusen, KFZ Gutachter Bonn, KFZ Gutachter Dortmund, KFZ Gutachter Koblenz, KFZ Gutachter Essen, KFZ Gutachter Wuppertal, und KFZ Gutachter Duisburg. Wir sind immer schnell für Sie an der Unfallstelle.
Köln ist eine 2.000 Jahre alte, im Westen Deutschlands gelegene Stadt am Rhein und das kulturelle Zentrum seiner Region. Wahrzeichen der Stadt ist der gotische Dom mit seinen beiden Türmen. Er steht in der wiederaufgebauten Altstadt und ist bekannt für seinen Dreikönigsschrein und den Blick über den Rhein. Das nahe gelegene Museum Ludwig zeigt Kunst des 20. Jahrhunderts, darunter viele Werke Pablo Picassos. Das Römisch-Germanische Museum beherbergt Objekte aus der Römerzeit.
Die Stadt Köln ist mit rund 1,1 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Kommune Nordrhein-Westfalens. Die kreisfreie Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, dessen Verwaltungssitz sie auch ist, und die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraumes zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit gut vier Millionen Einwohnern. Köln ist außerdem das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr mit etwa zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit etwa 9 Millionen Einwohnern. Die Stadt zählt vor allem wegen des bedeutenden Kölner Doms und ihrer romanischen Kirchen sowie weiterer mittelalterlicher Baudenkmäler, einer über 2000-jährigen Stadtgeschichte, bedeutsamer Veranstaltungen sowie ihres kulturellen und kulinarischen Erbes zu den wichtigsten Reisezielen in Europa.
Ja, hat der Unfallgegner Zweifel, dass das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde oder dass die darin genannten Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind, kann er es anfechten.
Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.
Nach einem Verkehrsunfall wird nicht selten ein Sachverständiger bestellt, um das Fahrzeug und die Schäden zu inspizieren. Ein Kfz-Gutachten kann aus zwei Gründen wichtig sein.Zum einen muss der Geschädigte beweisen, dass an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist und zum zweiten kann die gegnerischer Versicherung ein Gutachten anfordern, um den Schaden am Unfallwagen abschätzen zu können.Kommt es lediglich zu einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro, so verlangen die meisten Haftpflichtversicherer kein Gutachten. Im Kaskofall liegt die Grenze bei 2.000 Euro.Um einen Haftpflichtfall handelt es sich, wenn das Auto durch Fremdverschulden beschädigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt dann für den Schaden auf, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzuleiten. Diese Regulierung erfolgt bis zu maximal 30 Prozent über den Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus kommt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ins Spiel, wenn der Unfallverursacher die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug reparieren lassen möchte. Im Voll- bzw. Teilkaskofall wird maximal der Wiederbeschaffungswert erstattet. Anders kann dies allerdings aussehen, wenn ein Kfz-Gutachten vorliegt. Wir erklären in diesem Ratgeber, welche Sachverständigenkosten entstehen können und wer den Gutachter bzw. dessen Kosten zu zahlen hat.Soll nach einem Unfall ein Schadensersatz gezahlt oder die Reparatur der Werkstatt erstattet werden, so möchte die Versicherung zunächst wissen, auf welche Höhe sich die Kosten wohl belaufen werden. Doch der Gutachter muss nicht unbedingt von der Versicherung bestellt werden, auch jede Privatperson kann einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Schaden am Auto zu ermitteln.Darüber hinaus können auch Gerichte einen Sachverständigen zu Hilfe holen, wenn sie ein Urteil fällen sollen. Dafür kann das Gericht allerdings auch das vorhandene Gutachten heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen also für den Gutachter nicht nochmals Kosten an.
Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, sollten Sie trotz des Schrecks in erster Linie ruhig und bedacht bleiben, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. Vor allem folgende Punkte gilt es zu beachten!
Halten Sie an einer möglichst sicheren Stelle, an der Sie den fließenden Verkehr wenig behindern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und legen Sie Ihre Warnweste an.
Informieren Sie andere Autofahrer, indem Sie das Warndreieck aufstellen. Als Richtwert gilt: Circa 50 Meter vor der Unfallstelle im Stadtverkehr, 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen.
Entfernen Sie die Verletzten aus der Gefahrenzone (möglichst hinter die Leitplanke). Achten Sie dabei aber immer auf Ihre eigene Sicherheit! Fordern Sie ggf. weitere Personen zur Unterstützung auf.
Wenn Personen verletzt sind, dann verständigen Sie sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Die Leitstelle übernimmt auch alle weiteren Alarmierungen von Polizei und ggf. der Feuerwehr.
Liegen ausschließlich Sachschäden vor, dann informieren Sie die Polizei unter der Nummer 110. Wenn nur kleinere Schäden vorliegen, ist der Anruf bei der Polizei nicht unbedingt nötig, aber auch nicht verboten.
Beachten Sie bei Ihrer Meldung die sogenannten 5 W:
Warten Sie auf keinen Fall ab, bis der Rettungsdienst und die Polizei am Unfallort sind. Leisten Sie sofort Erste Hilfe. Haben Sie keine Angst, die Verletzten falsch zu versorgen. Als Laie können Sie für Fehler bei der Erstversorgung nicht haftbar gemacht werden. Unterlassene Hilfeleistung hingegen ist strafbar!
Ist ein Verletzter nicht ansprechbar, dann überprüfen Sie zunächst die Vitalfunktionen wie Atmung und Puls. Wenn Sie eine regelmäßige Atmung feststellen, bringen Sie das Unfallopfer in die stabile Seitenlage. Falls die Atmung aussetzt oder unregelmäßig ist, sollten Sie sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Starke Blutungen sollten Sie mit einem Druckverband stillen.
Wichtig außerdem: Halten Sie die Verletzten warm (mithilfe der Rettungsdecke oder einer Jacke) und beruhigen Sie sie.
Erste Hilfe beim Autounfall heißt nicht nur, Schwerverletzte zu versorgen. Kümmern Sie sich auch um die anderen Beteiligten. Es besteht z. B. die Gefahr, dass diese die Unfallstelle verwirrt verlassen. Versuchen Sie stets, beruhigend auf alle Unfallbeteiligten einzuwirken, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Gerade bei größeren Unfällen sollten Sie keine Spuren beseitigen, die für die Polizei wichtig sein könnten, um den Ablauf des Unfalls nachzuvollziehen. Machen Sie Fotos – sowohl Detailfotos von den Schäden als auch Übersichtsbilder vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen – und fertigen Sie eventuell auch eine Skizze an, die den Hergang verdeutlicht.
Es empfiehlt sich auch, gemeinsam mit dem/den anderen Beteiligten einen Unfallbericht zu verfassen. Dafür sollten Sie immer einen Schreibblock und Stift im Auto haben. Falls Sie mit Ihrem Handy keine Fotos machen können, ist auch eine Kamera sinnvoll.
Am Unfallort sollten Sie auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen - weder mündlich noch schriftlich. Auch nicht, wenn Sie nur eine Teilschuld tragen. Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann gegen den Vertrag Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung verstoßen und damit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen.
Daher ist es auch nicht ratsam, vor Ort einen konkreten und/oder verkürzten Unfallhergang zu unterschreiben. Sie als Unfallbeteiligter stehen vielleicht unter Schock und haben gerade keinen klaren Überblick über das Geschehen.
Insofern sollte der Unfallbericht lediglich als Hilfe zur vollständigen Datenaufnahme genutzt werden.
Besonders wichtig ist es natürlich, dass Sie mit allen Beteiligten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse) austauschen sowie Kfz-Kennzeichen und Fahrzeughalter (sofern das nicht die Fahrer selbst sind) notieren. Auch die Versicherung des Unfallverursachers und seine Vertragsnummer sollten Sie aufschreiben. Falls es Zeugen gibt, lassen Sie sich auch deren Kontaktdaten geben.
Wenn die Polizei informiert ist, bleiben Sie unbedingt an der Unfallstelle, bis die Beamten eingetroffen sind. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen Sie sogar bis zu zwei Stunden warten. Auf Fahrerflucht stehen Geld- und Gefängnisstrafen, es genügt also auch bei kleinen Schäden nicht, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Der Führerschein wird bei Fahrerflucht zudem entzogen, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist. Dieser liegt nach derzeitiger Rechtsprechung ab einem Wert von ca. 1.300 Euro vor. Es kann also durchaus möglich sein, dass trotz klarer Unfallflucht die Verteidigung bei geringerem Schaden den Führerscheinverlust abwenden kann.
Sie sind verpflichtet, den Unfall schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung zu melden, innerhalb einer Woche sollte der Anbieter informiert werden - wobei eine schnellere Meldung in Ihrem Interesse sein sollte. Und zwar unabhängig davon, ob Sie oder andere Unfallbeteiligte die Schuld tragen. Bei schweren Verletzungen und Todesfällen gilt sogar eine Frist von 48 Stunden und hier sind auch die jeweiligen Unfallversicherungen zu benachrichtigen.
Für den Kontakt mit der gegnerischen Autoversicherung kann es ratsam sein Ihren Verkehrsrechtsschutz und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann verhindern, dass Sie die gegnerische Versicherung zu Entscheidungen überredet - etwa hinsichtlich der Einschaltung eines Sachverständigen -, welche letztlich nicht in Ihrem Interesse sind.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 800 Euro (regionale Unterschiede möglich!) wird der Schaden üblicherweise besichtigt. Besitzen Sie eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung, wird Ihre Versicherungsgesellschaft den Gutachter auf eigene Kosten schicken.
Bei einer Haftpflichtversicherung können Sie als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen selbstgewählten und unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Bedenken Sie: Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte nicht der hauseigene Gutachter der gegnerischen Versicherung gewählt werden.
Nachdem Sie den Unfall der Versicherung gemeldet und ggf. ein Gutachten beauftragt haben, gibt es einige weitere Fragen zu klären. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben Sie zum Beispiel das Recht auf einen Mietwagen.
Wenn Sie wegen des Unfalls regelmäßig zum Arzt oder Physiotherapeuten gehen müssen, dann notieren Sie sich alle Daten und die dadurch entstandenen Unkosten. Lassen Sie sich bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Personenschäden am besten von einem Rechtsanwalt beraten, damit Sie alles erhalten, was Ihnen zusteht.
Wenn Sie mit dem eigenen Pkw in den Urlaub fahren, sollten Sie sich vor der Reise informieren, ob Ihr Wagen auch dort versichert ist. Auch wenn ein Unfall vermutlich das Letzte ist, woran Sie denken: Das Risiko eines Unfalls ist im Ausland oftmals höher, weil Sie nicht mit allen lokalen Verkehrsregeln und -zeichen sowie mit der üblichen Fahrweise vertraut sind. Lesen Sie hier mehr zum Europäischen Unfallbericht.
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