Darf ich einen Kfz-Gutachter in Leverkusen frei wählen?
Wer unverschuldet in einen Kfz-Unfall verwickelt wird, befindet sich in einer Ausnahmesituation. Plötzlich stellen sich Fragen wie: Was muss ich jetzt tun? Und welche Rechte habe ich? In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, dass Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl kostenfrei beraten lassen können. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Kontaktieren Sie mich gerne.
Sie haben das Recht, sich an einen freien Kfz-Gutachter zu wenden. Auch wenn die Versicherung des Unfallgegners Ihnen einen Kfz-Sachverständigen in Leverkusen empfiehlt. Und zwar unabhängig davon, ob der Gutachter der Versicherung sich Ihr Fahrzeug bereits angeschaut hat oder nicht.
Lassen Sie sich von der Versicherung Ihres Unfallgegners nicht dazu überreden, einen von ihr benannten Kfz-Gutachter zu akzeptieren. Denn dieser vertritt die Interessen der Versicherung. Ich hingegen stehe voll und ganz auf Ihrer Seite. Als neutraler Kfz-Sachverständiger in Leverkusen verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Schadensersatz – und zwar in voller Höhe.
Zuerst begutachte ich Ihr Fahrzeug und erstelle ein detailliertes Schadensgutachten. Darin benenne ich auch die tatsächliche Schadenshöhe. Dieses Kfz-Gutachten legen wir dann der gegnerischen Versicherung vor. Auf Basis meines Gutachtens erhalten Sie schließlich einen vollumfänglichen Schadensersatz.
Die Kosten für die Erstellung meines objektiven Kfz-Gutachtens sind Bestandteil des Ihnen entstandenen Schadens. Diese müssen vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung im Rahmen des Schadensersatzes erstattet werden.