Ein Kfz-SachverstĂ€ndiger â Ihr gutes Recht im Schadensfall
Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Unfallverursacher gesetzlich dazu verpflichtet, Schadensersatz an den GeschÀdigten zu leisten. Der GeschÀdigte darf durch den Unfall keine finanziellen Nachteile erleiden.
Wird der Schaden jedoch von einem Kfz-SachverstĂ€ndigen der gegnerischen Versicherung begutachtet, besteht das Risiko, dass der Schaden zu gering eingeschĂ€tzt wird. Dann können die Kosten der anschlieĂenden Reparatur den Schadensersatz ĂŒbersteigen. So kann es passieren, dass Sie einen Teil des Ihnen entstandenen Schadens doch selbst tragen mĂŒssen.
Viele Fahrzeughalter kennen ihre Rechte bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nicht. Sie wissen nicht, dass sie das Recht haben, einen unabhÀngigen Kfz-Gutachter ihrer Wahl mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen.
Die Kosten eines neutralen Kfz-Gutachtens sind nach geltendem Recht Teil Ihres Schadensersatzanspruches. Das heiĂt, sie mĂŒssen vom SchĂ€diger getragen werden.
Machen Sie im Schadensfall von Ihrem Recht Gebrauch: Beauftragen Sie mich als Ihren freien Kfz-SachverstÀndigen in Neuss mit der Feststellung des Unfallschadens. Ich bewerte Ihren Schaden objektiv und unabhÀngig. So verhelfe ich Ihnen nicht nur zu Ihrem Recht, sondern auch zu Ihrem Geld.