Marius Dutescu
Marius Dutescu
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Brauchen Sie ein KFZ Schadengutachten in Aachen und Umgebung? Nach einem Verkehrsunfall ist eine sorgfĂ€ltige Beurteilung der FahrzeugschĂ€den entscheidend. Wir ermitteln umfassend und neutral die Kosten fĂŒr die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Alle fĂŒr die Beweissicherung und Schadenregulierung relevanten Fakten werden berĂŒcksichtigt.
Von der Ermittlung der Schadenhöhe ĂŒber die Beweissicherung, Dokumentation, Wertminderungen bis hin zur Schadenregulierung sind wir Ihr Partner zur Schadenbeurteilung.
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Ein KFZ-Schadengutachten dient zunĂ€chst der Beweissicherung fĂŒr den Anspruchsteller. Es werden die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert.
Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei KaskoschĂ€den erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln wir alle zur Beweissicherung und fĂŒr eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur KlĂ€rung von Sachverhalten und Sicherung von AnsprĂŒchen.
Unser Schadengutachten ist verkehrsfÀhig und prozesstauglich. Es enthÀlt Bilder, verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu PlausibilitÀt sowie VorschÀden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.
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Um Ihre RechtsansprĂŒche gegenĂŒber Versicherungen (bzw. dem SchĂ€diger) geltend machen zu können und eine schnelle unkomplizierte Schadenregulierung zu erhalten, benötigen Sie ein professionelles Schadengutachten.
GrundsĂ€tzlich dienen Schadengutachten zur KlĂ€rung von Sachverhalten sowie der Sicherung von AnsprĂŒchen.
AuĂerdem dienen die von einem SachverstĂ€ndigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsĂ€chlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Wir passen uns Ihrem bedarf an, egal ob Sie der GeschÀdigte oder SchÀdiger sind.
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Bei einem Haftpflichtschaden trĂ€gt grundsĂ€tzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zĂ€hlen unter anderem auch die Kosten fĂŒr ein Schadengutachten Ihres beschĂ€digten Fahrzeuges.
Ausnahme: Bagatellschaden
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Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen fĂŒr Ihr Fahrzeug individuell ĂŒber die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.
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Sie haben die freie Auswahl wo die Fahrzeugbesichtigung stattfindet. Wir richten uns nach Ihnen! Als KFZ SachverstÀndiger in Aachen und ganz NRW kommen wir auf Wunsch direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens.
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Was benötigen wir bei einer Besichtigung?
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FĂŒr die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den FahrzeugschlĂŒssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.
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Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemÀà § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der UnfallgeschĂ€digte ist so zu stellen, wie er stehen wĂŒrde, wenn der Unfall nicht eingetreten wĂ€re. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des SchĂ€digers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden SchadenersatzansprĂŒche geltend gemacht.
Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche AnsprĂŒche aus der eigenen Kaskoversicherung.
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Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemÀà den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten SchĂ€den. Es handelt sich hier ausschlieĂlich um vertragliche AnsprĂŒche, die streng zu trennen sind von den SchadenersatzansprĂŒchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
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Auf Ihre Beauftragung erstellen wir zertifizierte und anerkannte Unfallschadengutachten.
Eine umfangreiche Hilfe im Schadenfall ist selbstverstÀndlich.
Aufnahme des Schadens an Ihrem Pkw, Lkw, Krad etc.
Das erstellte Gutachten zur Schadenhöhe ist auf aktueller Rechtsprechung aufgebaut.
Wir ermitteln die gegnerischen Versicherungsdaten.
Die Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners kann auf Wunsch auch nach der Erstellung des Gutachtens zur Schadenhöhe durch uns erfolgen.
Wir korrespondieren direkt mit einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt und der ausfĂŒhrenden Werkstatt.
WIR helfen Ihnen, Ihr Geld zu bekommen. Unsere langjĂ€hrige Erfahrung steht Ihnen im vollen Umfang zur VerfĂŒgung.
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Wir helfen Ihnen, Ihren entstandenen Schaden in vollem Umfang erstattet zu bekommen. Denn bei jedem Haftpflichtschaden gilt: Sie haben die Wahl des Gutachters.
Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter schickt â sichern Sie Ihre AnsprĂŒche. Die Kosten fĂŒr ein unabhĂ€ngiges KFZ Gutachten gehören zum Schaden und mĂŒssen vom Verursacher getragen werden.
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PrĂŒfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkaskoversicherung fĂŒr Ihr Fahrzeug haben und lesen Sie den Vertragsinhalt genau durch. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.