Als KFZ Gutachter in Mönchengladbach ist es mein Ziel, Sie als Geschädigte / geschädigter bestmöglich zu beraten und den für Sie entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug / KFZ festzustellen, so wie den Fahrzeugwert zu ermitteln. Ich bin als KFZ Gutachter in Mönchengladbach Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es darum geht Ihre Ansprüche durchzusetzen, Sie kompetent, kostenfrei und zuverlässig zu beraten. Profitieren Sie von meinem breiten Leistungsspektrum und überzeugen Sie sich von meiner Kompetenz. Rufen Sie mich an, ich berate Sie als unabhängiger und freier KFZ Gutachter aus Mönchengladbach gerne. Weitere Standorte: Aachen, Köln, Düsseldorf, Heinsberg, Essen, Koblenz, Neuss, Kerpen, Dortmund, Leverkusen, Wuppertal, Bonn und Duisburg.
Als KFZ Sachverständiger in Mönchengladbach ist guter Service und zufriedene Kunden mein Anspruch. Überzeugen Sie sich selbst von meinen ausschließlich positiven Kundenbewertungen.
Ich berate Sie als KFZ Gutachter in Mönchengladbach im Schadensfall kompetent, zuverlässig, kostenfrei und bin der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht. Durch mein breit angelegtes Spektrum an Leistungen bin ich im Fall der Fälle in der Lage, alle aufkommenden Fragen zu klären und alle weiteren Schritte für Sie persönlich einzuleiten. Überzeugen Sie sich gerne persönlich von meinem Fachwissen und meiner Kompetenz in Sachen KFZ-Gutachten rund um Mönchengladbach. Ich berate Sie immer speziell auf Ihren individuellen Schadensfall bezogen.
Sie brauchen Ihren Kfz-Schein und natürlich das beschädigte Fahrzeug, das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners. Ist die Schuldfrage eindeutig, zahlt die gegnerische Versicherung sowohl den Schaden zu 100 % als auch die Gutachter Gebühren. Dazu kommen Nutzungsausfall, evtl. Schmerzensgeld (bei Verletzung) oder An- und Abmeldegebühren im Falle eines Totalschadens. Ich berate Sie als KFZ Gutachter in Mönchengladbach gerne kostenlos und unabhängig.
Es ist Ihr gutes Recht, das Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen losgelöst von der Versicherung zu erstellen. Mit Kfz-Meisterausbildung und langjähriger Erfahrung bewerte ich Ihr Fahrzeug nach einem Autounfall zeitnah und zuverlässig. Als KFZ Sachverständiger aus Mönchengladbach biete ich Ihnen folgende Leistungen:
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten und möchten Ersatz für den Schaden? Ich erstelle Ihnen als unabhängiger KFZ Gutachter ein Schadengutachten.
Professionell, neutral und umfassend.
Sie möchten wissen welchen Marktwert Ihr Fahrzeug noch hat? Als unabhängiger Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein KFZ Wertgutachten. Solch ein Gutachten ist immer sinnvoll vor einem Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges, das einen Schaden erlitten hat.
Ihr Klassiker ist für Sie nicht bloß ein Fortbewegungsmittel. Es hat einen emotionalen Wert. Allerdings kann der eigentliche Marktwert davon abgleichen. Um für einen Schadenfall gewappnet zu sein oder zur Orientierung für den Kauf oder Verkauf, ermittle ich als Sachverständiger den Zustand Ihres Old- oder Youngtimers.
Der Kostenvoranschlag für einen Werkstattaufenthalt offenbart dem Ihnen gegenüber, welche Leistungen für die Instandsetzung erforderlich sind und zu welchem Preis diese ausgeführt werden.
Sie wurden in einen Unfall verwickelt, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist? Ich führe hierzu eine kostenlose Beweissicherung durch. Dies kann Beispielsweise Manipulationen aufdecken wie am Tacho.
Eine Plausibilitätsprüfung gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Schadenschilderung, Hergang und Schadenbild übereinstimmen oder ob eventuell vorhandene Alt-, bzw. Vorschäden in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind.
Nutzen Sie für Ihre Schadenabwicklung die professionelle Hilfe von mir als KFZ Gutachter und vermeiden Sie kostspielige Fehler.
Wenn Sie die Höhe des Schadens an Ihrem Unfallwagen bestimmen wollen, um Schadensersatz zu fordern, sollten Sie nicht dem Sachverständigen vertrauen, den die gegnerische Haftpflichtversicherung vorschlägt. So ein Versicherungsgutachter hat nämlich das Motiv, den Schaden an Ihrem Kfz so gering wie möglich zu beziffern, damit sein Auftraggeber Ihnen möglichst wenig Schadensersatz zahlen muss. Von daher sollten Sie sich einen eigenen, unabhängigen Gutachter suchen, welcher den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug bestimmt.
Als Geschädigter sind Sie in jedem Fall dazu berechtigt, den Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Dies können Sie auch dann tun, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schon einen eigenen Sachverständigen entsendet hat, der bereits ein Gutachten erstellte. Diversen Urteilen zufolge (u.a. Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13) ist die Sachverständigenrechnung Teil der Prozesskosten, welche die unterlegene Partei des Schadensersatzprozesses begleichen muss.
Normalerweise bestimmt das Gericht, vor dem der Schadensersatzprozess ausgetragen wird, darüber, welche Sachverständigen Beweise in den Zivilprozess einbringen dürfen. § 404 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt es den Parteien jedoch, geeignete Gutachter vorzuschlagen. Wenn sich beide Parteien auf einen Sachverständigen geeinigt haben, muss das Gericht diesem Vorschlag folgen.
Ihr eigener Gutachter nach einem Unfall sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein oder zumindest jemand, der zertifiziert ist und einem unabhängigen Berufsverband angehört. Solche Gutachter werden von Zivilrichtern als besonders vertrauenswürdig eingestuft. Wenn Sie nach einem Unfall solch einen Gutachter selber wählen und die Gegenseite so jemanden nicht zu bieten hat, dann kann sich das Gericht gemäß § 404 Absatz 2 der ZPO auf Ihren Gutachter beschränken. Der Richter soll diesem Absatz zufolge nicht öffentlich bestellte Sachverständige nämlich nur berücksichtigen, wenn “besondere Umstände es erfordern”. Öffentlich bestellte Sachverständige mussten ihre Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit und Objektivität unter Beweis stellen und werden während ihrer Tätigkeit ständig von der Stelle überprüft, die sie bestellt haben.
Wenn Sie nach einem Unfall den Gutachter selber wählen, sollten Sie folgende Aspekte beachten, wenn Sie die Rechnung des geeigneten Sachverständigen von der Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet bekommen wollen:
Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen bestellt und diese vorschlägt, dass dies der einzige Gutachter in dem Verfahren bleiben soll, sollten Sie den Vorschlag der Versicherung nicht akzeptieren.
Wenn Sie in den Vorschlag einwilligen und sich danach entscheiden, einen Zweitgutachter einzuschalten, haben Sie auch als geschädigte Person nicht mehr das Recht, die Gutachterkosten erstattet zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden von unter 750 Euro ist ein Gutachter normalerweise nicht gerechtfertigt, weshalb Sie sich mit einem einfachen Kostenvoranschlag der Autowerkstatt begnügen sollten. Ihr Sachverständiger sollte keine Kosten in Rechnung stellen, die über das normale Maß hinausgehen. Ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nur einen Teil von seinen Gebühren.
Hilfreiche Informationen von Ihrem KFZ Gutachter nach einem Unfall.
Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar oder sind z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zuhilfenahme der Polizei.
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, ist grundsätzlich die Versicherung zu informieren. Eine Informationspflicht ist in der Regel bei den Versicherungsunternehmen in den Bedingungen vermerkt.
Sollten Sie die Schuld an einem Autounfall tragen, informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.
In diesem Fall informieren Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.
Über die Art und Weise, wie ein Gutachter das Gutachten nach einem Autounfall erstellt, kann man keine allgemeine Aussage treffen. In der Regel wird sich der Gutachter aber mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Unfallauto zu begutachten. Hierbei dokumentiert er die Ausstattung und den Schaden des Fahrzeugs. Er fertigt dabei alle notwendigen Fotos selbst an. Ebenso nimmt er im Allgemeinen eine Kalkulation des Schadens vor und gibt eine Einschätzung über den verbleibenden Wert des Fahrzeugs ab.
Mönchengladbach ist eine kreisfreie deutsche Großstadt im Westen Nordrhein-Westfalens. Die als Oberzentrum eingestufte Stadt liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf, sie ist außerdem Bestandteil der Metropolregion Rhein-Ruhr. Das Stadtgebiet von Mönchengladbach erstreckt sich nördlich der Niersquelle, das Mönchengladbacher Stadtzentrum befindet sich rund 25 Kilometer westlich der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Stadt Mönchengladbach besteht in ihren heutigen Grenzen seit der Gebietsreform, die am 1. Januar 1975 in Kraft trat, nachdem die kreisfreie Stadt Mönchengladbach mit der kreisfreien Stadt Rheydt und der Gemeinde Wickrath zur neuen kreisfreien Stadt Mönchengladbach vereinigt wurde.[2]Die Einwohnerzahl stieg im Jahr 1921 erstmals auf über 100.000. Am 31. Dezember 2019 betrug die Einwohnerzahl der Gesamtstadt 261.034.[3]Mit Mönchengladbach Hauptbahnhof und Rheydt Hauptbahnhof hat Mönchengladbach als einzige Stadt Deutschlands zwei Hauptbahnhöfe.[4]